Diesel - VW
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Sehr geehrte Diesel KäuferInnen!

Vorweg: Lassen Sie sich bitte durch die folgenden detaillierten Informationen und Fragen nicht abschrecken. Aber wenn Sie diese Informationen kennen und unsere Fragen beantwortet haben, übernehmen wir die weitere Betreibung Ihres Anspruches und Sie können sich zurücklehnen und auf das Ergebnis warten.

Im September 2015 hat die amerikanische Umweltbehörde den Diesel-Skandal in Bezug auf den VW Motor EA 189 platzen lassen. In den USA hat VW über 27 Milliarden Euro an Schadenersatz und Strafschadenersatz für nur 600.000 betroffene Fahrzeuge bezahlt. In Europa weigert sich VW bis heute – ohne Klage – irgendetwas zu bezahlen. Doch in tausenden Fällen haben Geschädigte geklagt und konnten gute Vergleiche mit VW erzielen.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat VW – in Bezug auf den Skandalmotor EA 189 - wegen „arglistiger Täuschung“ der Behörden und „sittenwidriger Schädigung“ der Kunden zu Schadenersatz verurteilt. Das Urteil hat Signalwirkung. Vor deutschen Gerichten sollte man nunmehr bei Klagen gegen VW wegen dieses Motortyps siegen bzw mit VW einen Vergleich abzuschließen. Es besteht also die Chance, relativ rasch Schadenersatz zu bekommen.

In Folgeentscheidungen hat der BGH jedoch die Ansprüche gegen VW eingegrenzt:
• bei der Rückabwicklung von Kaufverträgen zieht der BGH vom bezahlten Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer ab (idR wird er Kaufpreis auf 250.000 km linear aufgeteilt) verweigert aber eine Verzinsung des Kaufpreises mit 4 % Zinsen ab Zahlung (nur 5% ab Klagstag); das bedeutet, dass bei rund 200.000 gefahrenen Kilometern nur sehr geringe Rückzahlungen zu erwarten wären;
• Käufe nach dem 22.9.2015 werden nicht als „sittenwidrige Schädigung“ angesehen, da VW angekündigt habe, mit einem „Software-Update“ die Fahrzeuge in einen der Typisierung entsprechenden Zustand bringen zu wollen;
• in einem Fall ging der BGH davon aus, dass die Verjährungsfrist (von drei Jahren) bereits im Jahr 2015 – wegen der medialen Berichterstattung hätte man Schaden und Schädiger kennen können – begonnen habe und daher bereits 2018 abgelaufen sei; damit könnten jene Geschädigten, die keine verjährungsunterbrechenden Schritte gesetzt haben, heute keine erfolgreiche Klage mehr führen.
Verjährungsunterbrechung trat ein:
o bei einer Privatbeteiligung am Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien
o bei einer Beteiligung an der dt. Musterfeststellungklage bei einer Fortsetzung durch gesonderte Klage oder einen Privatbeteiligtenanschluss bis spätestens 6.1.2021.

Daher übernimmt unser Prozessfinanzierer derzeit nur Verfahren zu folgenden Bedingungen:
- VW, Audi, Skoda, SEAT mit Motortyp EA 189
- gekauft vor dem 22.9.2015
- keine Leasingverträge
- nicht mehr als 150.000 km gefahren
- Fahrzeug in Österreich übernommen
- Verjährung egal (!)

Der Verbraucherschutzverein (VSV) führt Prozesse mit der Argumentation, dass nach österreichischem Recht eine „sittenwidrige Schädigung“ auch einen "Betrug" durch VW darstelle; in diesem Fall läuft eine Verjährungsfrist von 30 Jahren.

Weiters ist am 17.12.2020 eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verkündet worden, wonach jede Art von Abschalteinrichtung, die nicht unmittelbar dem akuten Schutz des Motors in Extremsituationen dient, gegen die EU Verordnung zur Typisierung von Kraftfahrzeugen verstößt. Daher sind auch die sogenannten „Thermofenster“ (die Abschaltung oder Reduktion der Abgasreinigung bei Temperaturen von zB über 30 Grad und unter 15 Grad Celsius) in der Motorsteuerung fast aller Dieselfahrzeughersteller ein Verstoß gegen diese Verordnung. Für den größten Teil der etwas älteren Dieselfahrzeuge (Euro 4, Euro 5, Euro 6) sind daher die Typisierungen ungültig und eigentlich müssten den Fahrzeugen die Zulassungen entzogen werden.

Diese Entscheidung bedeutet:
• dass auch das Software-Update von VW für den Motor EA 189 illegal ist und daher Ansprüche zu diesem Motor noch nicht verjährt sein sollten;
• dass auch die Abschalteinrichtungen für die größeren Audi-Motoren (3.0 und 4.2 Liter Diesel) – die in Audis, im VW Touareg und in Porsche Macan und Cayenne verbaut wurden – illegal sind und hier die Frist für Verjährung sehr viel später begonnen hat;
• dass auch die Motoren von Daimler Mercedes betroffen sind und die bislang Ansprüche ablehnende Rechtsprechung deutscher Gerichte revidiert werden muss;
• dass auch Fahrzeuge anderer Hersteller (BMW, Opel, Renault, Fiat, Volvo, ...) betroffen sein könnten.

Der VSV gibt Ihnen die Chance kosten- und risikolos VW individuell in Deutschland zu klagen.

Deutsche Anwälte habe die Erfahrung gemacht, dass VW (beim EA 189 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, SEAT, Skoda) bei solchen Klagen dzt idR einen Vergleich schließt. Das kann sich nach der Entscheidung des EuGH auf weitere Marken und Hersteller ausweiten.

Für Geschädigte, die über eine Rechtsschutzversicherung (bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrages!) verfügen, würden unsere Anwälte (für Teilnehmer an der Sammelaktion des VSV kostenlos) um Deckung des Prozesskostenrisikos ansuchen.

Für Geschädigte, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, können wir – beim Motor EA 189 bzw bei großen Audi Motoren - einen Vertrag mit einem Prozessfinanzierer vermitteln, der das gesamte Kostenrisiko der Klage trägt, dafür aber vom Erlös eine Erfolgsprovision von 35% erhält.

Der VSV ist auch mit weiteren Prozessfinanzierern in Verhandlungen, um diese Angebot auf weitere Fälle, Hersteller und Marken auszuweiten.

Wie Sie daran teilnehmen können:

• Sie müssen außerordentliches Mitglied des VSV sein und der Mitgliedsbeitrag von 30 Euro muss für 2021 einbezahlt sein.
Beitritt: www.verbraucherschutzverein.at/Mitgliedschaft
Zahlung: www.verbraucherschutzverein.at/Web-Shop

• Sie müssen hier das Anmeldeformular online mit Ihren Personen- und Fahrzeugdaten ausfüllen.

• Sie müssen dem VSV die via Mail zugesendeten Vollmachten für die Rechtsanwälte ausgefüllt und unterzeichnet (als attachment) zurücksenden.

• Sie müssen uns – so vorhanden - eine Kopie der Polizze Ihrer Rechtsschutzversicherung übersenden.

• Sie müssen den via Mail zugesendeten Prozessfinanzierungsvertrag ausfüllen und unterzeichnet (als attachment - es reichen die Seiten, auf denen Sie etwas ausgefüllt oder unterzeichnet haben) zurücksenden.

• Weiters brauchen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
o Kaufvertrag
o Typenschein/Zulassungsschein
o Personalausweis
o Foto Km-Stand
o Nachweis verjährungshemmender Maßnahmen:
• Privatbeteiligung am Strafverfahren
• Teilnahme an der Musterfeststellungsklage
• Anmeldung beim Bundesamt für Justiz mit Rückschein
• Bestätigung des Bundesamtes für Justiz samt Aktenzahl
• Schreiben von VW aus dem Frühjahr 2020, wonach Sie als Ausländer nicht am Vergleich mit dem vzbv teilnehmen

Wir hoffen Ihnen einen interessanten Weg zu Schadenersatz gegen Dieselfahrzeug-Hersteller – inbesondere VW, Audi, SEAT, Skoda, Porsche, Daimler Mercedes - aufgezeigt zu haben. Bitte nehmen Sie das Angebot rasch an. Es gilt der Grundsatz "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Mit besten Grüßen
Dr. Peter Kolba (Obmann des VSV)
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