Tatsächliche Hygienekosten in der ambulanten Heilmittelversorgung
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Die mittlerweile ausgelaufene Hygienepauschale von 1,50 Euro war nicht kostendeckend. Helfen Sie als zugelassene Leistungserbringende in der ambulanten Heilmittelversorgung mit bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten.

In der Befragung wird unterschieden zwischen direkten Kosten (Desinfektionsmittel, Masken etc.) und indirekten Kosten (kurzfristige Absagen, Krankheitsfälle, Lüftungspausen etc.) jeweils prozentual zum Gesamtbruttoumsatz. Zusätzlich sind Angaben zur Praxisauslastung im Jahr 2022 notwendig.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die insgesamt 5 Fragen beantworten würden.

Die Teilnahme erfolgt anonym, die Antworten lassen keinen Schluss auf Ihre Person zu.

In welchem Heilmittelbereich sind Sie tätig? *

Wie hoch waren die direkten Kosten (Materialkosten wie Desinfektionsmittel, Masken, Handschuhe etc.) in diesem Jahr für die erhöhten Hygienemaßnahmen im Verhältnis zu dem Bruttoumsatz (% vom Bruttoumsatz)?

Wie hoch waren die indirekten Kosten (Kurzfristige Absagen, Krankheitsfälle bei Mitarbeitenden, Lüftungszeiten etc.) in diesem Jahr im Verhältnis zu dem Bruttoumsatz (% vom Bruttoumsatz)?

Gab es in diesem Jahr Monate, in denen die Praxisauslastung aufgrund der Pandemie geringer war als gewöhnlich (z. B. Krankheitsfälle beim Personal, kurzfristige Absagen, generell geringere Nachfrage)?

Hier können Sie noch gerne weitere Punkte aufführen, die Sie im Zusammenhang mit der Hygienepauschale für Heilmittelerbringende bewegen.