Die mittlerweile ausgelaufene Hygienepauschale von 1,50 Euro war nicht kostendeckend. Helfen Sie als zugelassene Leistungserbringende in der ambulanten Heilmittelversorgung mit bei der Ermittlung der tatsächlichen Kosten.
In der Befragung wird unterschieden zwischen direkten Kosten (Desinfektionsmittel, Masken etc.) und indirekten Kosten (kurzfristige Absagen, Krankheitsfälle, Lüftungspausen etc.) jeweils prozentual zum Gesamtbruttoumsatz. Zusätzlich sind Angaben zur Praxisauslastung im Jahr 2022 notwendig.
Wir würden uns freuen, wenn Sie die insgesamt 5 Fragen beantworten würden.
Die Teilnahme erfolgt anonym, die Antworten lassen keinen Schluss auf Ihre Person zu.